Straßenstrich

[Zurück][Hannover Übersicht][Gästebuch][Email][Email Formular][Newsletter][Chat][Impressum]

Polizeidirektion und Stadtverwaltung einigen sich auf Ausweitung des Sperrbezirks und Verlagerung des Straßenstrichs

Als Ergebnis einer Anfang Februar 2005 eingesetzten gemeinsamen Arbeitsgruppe einigen sich die Polizeidirektion Hannover und die Stadtverwaltung Hannover auf folgende Vorgehensweise:

  1. Die Landeshauptstadt Hannover beantragt bei der hierfür zuständigen Polizeidirektion Hannover die Ausweitung des Sperrbezirks für den Straßenstrich gem. Artikel 297 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) auf das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Herschelstraße im Bereich zwischen der Celler Straße und der Brüderstraße sowie der Andreaestraße (von Kurt-Schumacher-Straße bis Mehlstraße) und der Mehlstraße in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr mit dem Ziel der Eingrenzung des Straßenstrichs auf den zuvor genannten Bereich.
  2. Die mit Beschluss vom 25.03.2004 getroffenen Einbahnstraßenregelungen bleiben bestehen, die Durchfahrt von der Goseriede zur Brüderstraße bleibt untersagt, es wird in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr (ab dem Inkrafttreten der beantragten Sperrbezirksverordnung) die Durchfahrt von der Herschelstraße in die Brüderstraße mit Ausnahme der Anlieger verboten (Anbringung des Verkehrszeichens 260).

Diese beiden Punkte sollen den entsprechenden Ratsgremien und dem Bezirksrat Mitte in den nächsten Wochen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nachdem die vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.03.2004 beschlossenen Veränderungen für die Odeonstraße und Brüderstraße insbesondere aus Sicht der Anlieger nicht zu dem gewünschten Erfolg führten, wurde zum Thema Straßenstrich Odeonstraße eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung und der Polizeidirektion Hannover sowie zur Erörterung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe ein gemischter Arbeitskreis mit Betroffenen eingerichtet. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse beruht die zuvor genannte gemeinsame Vorgehensweise der Polizeidirektion und der Stadtverwaltung. Diese Vorgehensweise wird von Seiten der Anlieger mitgetragen, allerdings von dem für die Betreuung der Prostituierten zuständigen Verein „Phoenix e. V.“ abgelehnt.

Ausgangspunkt war die nach wie vor bestehende erhebliche Belastung durch Lärm und Kfz-Emissionen der Anlieger im Bereich der Odeonstraße und Brüderstraße, in einem nicht zuletzt durch Wohnanlieger geprägten Stadtgebiet. Mit der nunmehr verabredeten konsequenten Umsetzung des Sperrbezirkes und den eingeschränkten Durchfahrtsmöglichkeiten wird die von den Anliegern gewünschte Entlastung der Odeonstraße und Brüderstraße durchgesetzt. Das im letzten Jahr beschlossene Verkehrskonzept für den Bereich bleibt bestehen, ergänzt durch das Durchfahrtsverbot im Eingangsbereich zur Brüderstraße von der Herschelstraße kommend. Eine Ausnahme des Durchfahrtsverbotes wird für die Anlieger geschaffen. Zu den Anliegern gehören in diesem Zusammenhang auch Besucher der Gastronomie dieses Bereiches.

Der Straßenstrich wird sich demnach weiterhin im Innenstadtbereich an einem Standort, der bereits als Straßenstrich genutzt und akzeptiert wird befinden. Ausgenommen werden soll die Herschelstraße zwischen Brüderstraße und Kurt-Schumacher-Straße wegen der dort vorhandenen Wohnnutzung sowie der dort vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung. Das mit einer Verlagerung des Straßenstrichs an den Stadtrand verbundene Risiko eines weiteren illegalen inner- städtischen Straßenstrichs verringert sich erheblich. Da der vorgeschlagene Standort durch eine Hauptverkehrsstraße erschlossen ist, dürfte sich die mit dem Fahrzeugverkehr verbundene zusätzliche Belastung in Grenzen halten. Der „Freiersuchverkehr“ kann über die Kurt-Schumacher-Straße, Goseriede und Celler Straße erfolgen. Die zeitliche Eingrenzung auf die Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr berücksichtigt die mögliche Beeinträchtigung von Geschäftskunden und Angestellten in diesem Bezirk. Die Polizeiinspektion Mitte befindet sich in unmittelbarer Nähe. Die bisherige Toilettenanlage kann weiterhin genutzt werden. Die Flächen für die Prostituierten werden verringert. Nach Auffassung von „Phoenix e. V.“ ist dieses im zu starken Maße der Fall. Aus Sicht der Polizeidirektion und der Stadtverwaltung ist die verbleibende Fläche ausreichend. Um einer Ausübung der Straßenprostitution an anderer Stelle vorzubeugen, schlagen die Polizeidirektion und Stadtverwaltung gemeinsam eine Ausweitung des Sperrbezirkes auf das gesamte Stadtgebiet und die Ausweisung lediglich eines speziellen Standortes in eingeschränkten Zeiträumen vor.

Insgesamt wurden inklusive der Vorschläge der Anlieger zahlreiche Alternativstandorte durch die Arbeitsgruppe geprüft. Die von der Arbeitsgruppe geprüften möglichen Standorte zeichneten sich durch zwei wesentliche negative Merkmale aus. Sie befanden sich einerseits in wenig bewohnten außerhalb der Innenstadt befindlichen, dadurch abseitigen und für Prostituierte aus Sicherheitsgründen ungünstigen Bereichen. Anderseits handelte es sich um Wohngebiete mit dem Problem der erneuten Belastung für Anlieger. Beispiele aus anderen Kommunen zeigen zudem, dass eine Standortverlagerung in der Regel nur im Konsens aller Beteiligten erfolgreich umgesetzt werden konnte. Selbst in den Städten, in denen sich dieser Konsens herstellen ließ, bildeten sich in kurzer Zeit erneut illegale beziehungsweise unerwünschte Straßenstriche im Innenstadtbereich. Aus diesen Gründen kann die Arbeitsgruppe aus Polizei und Verwaltung eine Verlagerung des Straßenstrichs außerhalb des innerstädtischen Bereichs derzeit nicht empfehlen

.

[Diesen Artikel kommentieren | Alle Kommentare ansehen]

Hettwer/Nöthel 2004