Feinstaub

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Feinstaub in der Landeshauptstadt Hannover

Der Staatssekretär im Umweltministerium Dr. Christian Eberl und der Wirtschafts- und Umweltdezernent der Landeshauptstadt Hannover Hans Mönninghoff haben am Freitag (22.04.2005) über das weitere Vorgehen in Sachen Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Hannover beraten und Absprachen über das weitere Vorgehen getroffen. Dabei ging es um zwei Teilthemen:

Göttinger Straße

Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt hat am 21.04.2005 die Stellungnahme der Stadt zum Landesentwurf des Maßnahmen- und Aktionsplans für die Göttinger Straße beschlossen, sodass das Umweltministerium jetzt die Endfassung in Kraft setzen kann. Eberl und Mönninghoff stellten übereinstimmend fest, dass fast alle im Entwurf des Aktionsplans festgeschriebenen Maßnahmen zwischen Land und Stadt einvernehmlich sind und umgesetzt werden. Zusätzlich zu den im Aktionsplan festgesetzten Maßnahmen hat die Stadt ein allgemeines Tempo-40-Limit in dem Straßenabschnitt verfügt, auch dieses wird vom Umweltministerium als sinnvoll zur Feinstabreduktion erachtet.

Die Sperrung der Göttinger Straße für den LKW-Verkehr bei Überschreitung der EU-Grenzwerte bleibt strittig: Das Land hält es für notwendig, dass die für eine Woche empfohlene Umleitung von LKW für mehrere Monate fortgesetzt wird, um wissenschaftlich belastbare Auswertungen zu ermöglichen. Die in der Versuchswoche gewonnenen Messergebnisse deuten an, dass es durch die Umleitung des LKW-Verkehrs sowie die Geschwindigkeitsbegrenzung und die Nassreinigung zu einer Minderung der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid und Feinstaub kommt. Zwar komme es durch die Umleitung zu einer höheren Emissionsbelastung auf der Umleitungsstrecke. Dies sei aber abzuwägen gegen die Belastung der Menschen in der Göttinger Straße. Die Stadt ist gegen eine LKW-Sperrung, da die von ihr gewählte Umleitungsstrecke 2½ mal so lang ist. Sie wird diese Maßnahme jedoch umsetzen, wenn sie vom Land hierfür eine formelle Weisung erhält. Das Umweltministerium wird, bevor es die Stadt anweist, rechnerisch prüfen, welche Belastungen an der von der Stadt gewählten Umleitungsstrecke prognostiziert werden. Wenn die Ergebnisse darüber vorliegen, wird das Ministerium entscheiden, ob die Emissionsbelastung und die Immissionsbelastung vertretbar ist und ob die Landeshauptstadt angewiesen wird, die Sperrung fortzusetzen.

Weiteres Vorgehen im gesamten Stadtgebiet:

Eberl und Mönninghoff erzielten völliges Einvernehmen über das Vorgehen zu einem Luftreinhalte- und Maßnahmenplan im übrigen betroffenen Stadtgebiet: Die Landeshauptstadt wird am 17.05.2005 eine Anhörung der betroffenen Interessenverbände über deren Vorschläge zu lokalen Maßnahmen durchführen. Das Umweltministerium wird voraussichtlich bis Ende Mai die Straßen und Gebiete im Stadtgebiet rechnerisch identifizieren, für die weitere Luftreinhaltepläne in Hannover erstellt werden müssen. Anschließend wird gemeinsam von Land und Stadt ein Entwurf eines entsprechenden Luftreinhalte- und Aktionsplans erarbeiten. Dieser wird danach als Entwurf veröffentlicht, den Betroffenen zur Stellungnahme vorgelegt und in den Ratsgremien der Landeshauptstadt diskutiert. Abschließend setzt das Land dann den Gesamtplan in Kraft.

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Hettwer/Nöthel 2004